.: SG Hambach - Abteilung Bogensport :.
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Die Arbeitem am Parcours schreiten allmählich voran. Die ersten 18 Ziele wurden montiert. Alle Stationen sind inzwischen mit Positionsnummern versehen und die roten Abschußpflöcke sitzen.

Leider müssen wir bei jedem Arbeitsdienst immer auf´s Neue feststellen, dass Ziele beschädigt, Abschusspflöcke herausgerissen und definierte Zielmarkierungen entfernt werden.

Es gibt eben immer wieder Menschen, die keinen Respekt vor dem Eigentum anderer aufbringen. Für uns hört hier der Spaß jedoch auf und wir werden unser Eigentum mit allen uns zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln schützen.

Daher möchten wir an dieser Stelle nochmals nachdrücklich darauf hinweisen, dass die Parcours-Stationen kameraüberwacht werden und wir künftig jede Art von Veränderungen konsequent zur Anzeige bringen werden.

Traurig genug, dass zu solch drastischen Mitteln gegriffen werden muss.

 

Nachstehend die rechtlichen Konsequenten im Detail:

Verändern von Markierungen (§ 303 Abs. 2 StGB): Das Entfernen von Wegweisern oder Abschusspflöcken ist strafbar, da das unbefugte Verändern des Erscheinungsbildes einer fremden Sache unter Strafe steht.

Strafmaß: Es drohen dem Verursacher empfindliche Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren.

Sicherheitsrisiko: Das Verändern der Wege, Markierungen und Zieldistanzen ist grob fahrlässig. Führt dies zu Personen- oder Sachschäden drohen dem Verursacher darüber hinaus noch strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung, sowie zivilrechtliche Schadensersatzforderungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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Tel. Schützenhaus: +49.6321.2234